Disclaimer
Sehr geehrter Anleger,
VP Fund Solutions (Liechtenstein) AG (der "Mandant") hat die PwC FS Tax GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (nachstehend "PwC") gebeten, verschiedene Besteuerungsgrundlagen nach dem Investmentsteuergesetz aus den Anlagebedingungen des Mandanten aufzunehmen bzw. zu ermitteln („Steuerinformationen“) und auf einem steuerlichen Informationsblatt auszuweisen.
Auf dem steuerlichen Informationsblatt sind weitere Informationen enthalten, die PwC nicht ermittelt hat. Die von PwC aufzunehmenden bzw. zu ermittelnden Steuerinformationen (und die Art und der Umfang der Ermittlungen) ergeben sich ausschließlich aus dem steuerlichen Informationsblatt beigefügten Erstellungsbescheinigung (nachfolgend gemeinsam mit dem steuerlichen Informationsblatt als „Report“ bezeichnet). Eine über die Aufnahme bzw. Ermittlung dieser Steuerinformationen in der Erstellungsbescheinigung hinausgehende Verantwortung übernimmt PwC nicht.
Der Mandant hat uns gebeten, zuzustimmen, dass Sie eine Kopie des Reports erhalten. Diese Erklärung enthält die Bedingungen, unter denen wir dem zustimmen.
(1) Der Report und die darin enthaltenen Steuerinformationen sind vertraulich und dürfen nur im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen verwendet werden.
(2) Soweit in dieser Erklärung nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen der Report und die darin enthaltenen Steuerinformationen, ganz oder in Teilen, ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder in mündlicher noch in schriftlicher Form an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen nicht in einer allgemein zugänglichen Unterlage, im Internet oder in sonstigen an die Öffentlichkeit gerichteten Medien veröffentlicht oder in Bezug genommen werden. Insbesondere darf im Zusammenhang mit dem Report oder den darin enthaltenen Steuerinformationen nicht auf PwC oder allgemein auf eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft Bezug genommen werden.
(3) Soweit wir im Einzelfall einer Weitergabe des Reports zustimmen, darf die Weitergabe nur vollständig und gemeinsam mit allen Anlagen erfolgen.
(4) Unsere Gesamthaftung gegenüber Ihnen und sämtlichen dritten Parteien, außer dem Mandanten, dem Asset Manager oder dem Administrator des Fonds des Mandanten, sowie allen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG der Vorgenannten, denen mit unserer Zustimmung Zugang zu dem Report gewährt wird, ist begrenzt auf die maximale Höhe, die sich aus § 67a StBerG i.V.m. § 52 Abs. 1 DVStB ergibt (derzeit 1 Mio. EUR). Die Aufteilung der Haftungshöchstsumme zwischen den dritten Parteien ist ausschließlich die Angelegenheit dieser Parteien.
(5) Ungeachtet der vorstehenden Bedingungen dürfen Sie den Report weitergeben, (a) im Rahmen Ihrer Steuererklärung an das zuständige Finanzamt (b) wenn eine solche Weitergabe auf Grund eines Gesetzes oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist und Sie uns hierüber – soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich - unverzüglich informieren oder c) an Ihre steuerlichen Berater, vorausgesetzt Sie stellen sicher, dass diese (i) den Report vertraulich behandeln, (ii) den Report nur für die Zwecke Ihrer Beratung bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Erklärungspflichten verwenden und (iii) gegen PwC keinerlei Ansprüche wegen etwaiger Schäden geltend machen, die ihnen aus der Verwendung der in dem Report enthaltenen Informationen entstehen könnten. Eine Haftung wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung durch PwC bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Unbeschadet der in dieser Erklärung enthaltenen Regelungen, erfolgt die Überlassung des Reports im Übrigen auf Grundlage der anliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017.
(7) Wir weisen darauf hin, dass die in dem Report ausgewiesenen Besteuerungsgrundlagen auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Reports vorliegenden Unterlagen und der zu diesem Zeitpunkt geltenden und bekannten Rechtslage ermittelt wurden. Eine Aktualisierung oder Überprüfung im Lichte anderer bzw. neuerer Umstände war nicht Gegenstand der Beauftragung und wurde dementsprechend nicht vorgenommen. Wir treffen keine Feststellung hinsichtlich der Frage, ob etwaige Überprüfungen, hätten wir sie vorgenommen, irgendwelche Auswirkungen auf unseren Report oder die darin enthaltenen Steuerinformationen gehabt hätten. Eine Verpflichtung, den Mandanten, Sie oder sonstige Dritte auf neuere Erkenntnisse und Entwicklungen hinzuweisen, übernehmen wir nicht.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Angelegenheiten, die durch diesen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, ist Frankfurt am Main, Deutschland.
Einverständniserklärung:
Wenn Sie eine Kopie des Reports unter den oben beschriebenen Bedingungen erhalten möchten, bestätigen Sie bitte Ihre Zustimmung zu den Bedingungen (inkl. der Haftungsbegrenzung in Ziffer 4 und der Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017), indem Sie den Haken bei „Ja, ich verstehe und akzeptiere diese Bestimmungen“ setzen und auf „Fortfahren“ klicken.